Schäden durch Tiere
von Norman Wiesner
Schäden durch Tiere in der Wohngebäudeversicherung - kann man sich denn da gar nicht absichern?
Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung sind in der Regel die üblichen Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel (evtl. noch Elementar) abgesichert. Jedoch auch Tiere und Schädlinge können großen Schaden anrichten.
Gerade in Städten rücken Tier und Mensch seit einigen Jahren immer dichter zusammen. Wildtiere wie Füchse und Wildschweine haben die Stadt längst als Lebensraum angenommen. Dabei bleibt es nicht aus, dass Tiere immer wieder auch Schäden an Gebäuden verursachen.
Wenn ein Marder oder Waschbär in Ihrem Dach haust und sich unbemerkt an der Dachdämmung zu schaffen macht oder auch Dachziegel verschiebt, können schnell Schäden im fünfstelligen Bereich entstehen.
Aber auch ganz kleine Tiere wie etwa Schaben können sich in Ihrem Haus einnisten und schnell zur Plage werden. Folge: Ein Kammerjäger (Schädlingsbekämpfer) muss her!
Doch wie kann man diese Schäden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung absichern?
Wenn es um den Einschluss von Schäden durch Tiere und Schädlinge geht, wird oft an die Erweiterung „ unbenannte Gefahren „ gedacht. Doch bei der Betrachtung der dortigen Ausschlüsse wird schnell klar, dass Schäden durch Tiere und Schädlinge in der Regel ausgeschlossen sind.
In unserem Deckungskonzept mit der AIG/Wüba gibt es im Rahmen von „ unbenannte Gefahren „ zwar den Ausschluss für Schäden, die durch Schädlinge verursacht werden, jedoch hat uns die AIG/Wüba bestätigt, dass ein Marder nicht als Schädling angesehen wird und somit hierfür Versicherungsschutz besteht. Auch unser Deckungskonzept mit BSG/Basler sieht lediglich Ausschlüsse für Tierschäden vor, die durch Insekten und Schädlinge verursacht wurden. Des Weiteren hat auch die Konzept & Marketing mit dem Produkt „allsafe casa „ eine passende Lösung geschaffen. Seit dem 01.05.2016 sind dort auch Schäden an elektrischen Anlagen, Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden durch Nagetiere, Marder und Waschbären ausdrücklich mitversichert.
Geht es rein um die Schädlingsbekämpfung, wie z.B. Wespennestentfernung oder auch die Bekämpfung von Schaben an sich, bieten manche Gesellschaften im Rahmen von Serviceleistungen entsprechende Deckungen. So hat beispielweise Helvetia explizit die Schädlingsbekämpfung mit einem Sublimit von 300 Euro je Schadenfall mitversichert.
Im Rahmen des Schutzes, der zu unserem Deckungskonzept mit BSG/Basler gewählt werden kann, stehen hierfür sogar 1.000 Euro je Versicherungsfall zur Verfügung.
Ihren Kunden plagt lediglich die Sorge vor Wespennestern? Auch für die Beseitigung dieser kommen einige Versicherer auf, z. B.: AXA (bis 500 Euro), BSG/Basler (bis 1.000 Euro) oder Helvetia (bis 300 Euro).
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