Renteninformation

Renteninformation

von Norman Wiesner

Jedes Jahr kommt sie in viele deutsche Haushalte geflattert – die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Voraussetzung ist natürlich, gesetzlich rentenversichert gewesen zu sein. Nicht immer ist es einfach, auf den ersten Blick zu erkennen, was sich an welcher Stelle in der Renteninformation befindet: Hier erfahren Sie, wie Sie die jährliche Information richtig lesen.

Die Renteninformation erhalten

Bevor der Rentenbescheid ausgegeben wird, wurde in der Regel vorab eine Renteninformation mit Versicherungsverlauf versendet. Diesen erhält der Versicherte in unterschiedlichen Abständen:

  • Erstmalig im Alter von mindestens 27 Jahren und 5 Jahre langer Beitragszahlung
  • Mit 43 Jahren im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens
  • Ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre

Das dient dazu, eventuelle Lücken zu schließen und einen Überblick über die späteren Leistungen zu erhalten. Wird bei Renteneintritt schließlich der Rentenbescheid versandt, hat der Versicherte innerhalb eines Monats Zeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Genauere Infos sind im Bescheid unter dem Punkt „Ihr Recht“ zu finden. Auch nach dem Ablauf der einmonatigen Frist kann nachträglich ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Dies bedarf jedoch einer schriftlichen Stellungnahme mit Begründung.

Auf der ersten Seite der Renteninformation erhalten Sie auf der rechten Seite eine Übersicht mit drei Zahlen. Im Anschreiben werden weitere Beträge beschrieben – alle mit einer unterschiedlichen Bedeutung. In Abhängigkeit von den eingezahlten Beiträgen variieren bei jedem Versicherten die Summen. Dies ist zudem auf die beitragspflichtigen Jahresverdienste, also die Entgeltpunkte, zurückzuführen. Da die Versorgungslücke zunehmend wächst, gilt es, die Renteninformation gründlich zu lesen und entsprechend vorzusorgen.

Die Zahlen in der Renteninformation auf einen Blick erklärt

 

Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/252180/publicationFile/57896/die_renteninformation_mehr_wissen.pdf

In der Renteninformation finden Sie insgesamt sechs Zahlen, denen jeweils eine andere Bedeutung zugeschrieben ist. Auf der rechten Seite sehen Sie eine Aufstellung mit drei Zahlen, die nachfolgend näher erläutert werden:

  1. Die Erwerbsminderungsrente: Die erste Zahl bezeichnet die Summe, die Sie umgehend monatlich gezahlt bekommen, wenn Sie jetzt aus Gründen der Gesundheit erwerbsunfähig werden würden und kein Geld mehr in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen könnten.
  2. Die derzeitig erworbenen Rentenansprüche: Diese zweite Summe zeigt, welche Rentenansprüche Sie bis dato erworben haben. Das heißt, dass Sie diesen monatlichen Betrag in jedem Fall nach dem Erreichen der momentanen Regelaltersgrenze von 67 Jahren erhalten werden. Wer Anspruch auf die Rente ab 63 hat, bekommt den Betrag bereits mit der Vollendung des 63. Lebensjahrs ausgezahlt. Wichtig zu wissen ist zudem, dass diese Summe auch dann gezahlt wird, wenn Sie ab dem Zeitpunkt des Erhalts keiner Beschäftigung mehr nachgehen, da es sich eben um die tatsächlich erlangten Rentenansprüche handelt.
  3. Die Prognose für die Rentenansprüche: Die dritte Zahl ist keine verbindliche Zahl, sondern eine Prognose: Hier wird beziffert, welche monatliche Rentenzahlung von der Deutschen Rentenversicherung zu erwarten ist, wenn Sie bis zum Renteneintrittsalter genauso weiterarbeiten wie bisher.

Im Anschreiben finden Sie weitere Zahlen. So wird zunächst genannt, innerhalb welchen Zeitraums die Informationen gespeichert wurden, gefolgt von dem Beginn Ihrer Regelaltersrente. Ab diesem Datum erhalten Sie den unter dem dritten Punkt genannten Beitrag. Die Deutsche Rentenversicherung AG kalkuliert zudem eine Rentenanpassung der kommenden Jahre ein. Das bedeutet, dass die tatsächliche Rente deutlich höher ausfallen kann. Es werden Ihnen zwei Varianten berechnet: mit einem jährlichen Anpassungssatz von 1 Prozent und von 2 Prozent.

Wichtig: Beachten Sie den Kaufkraftverlust! Dieser Wert zeigt Ihnen, wie viel 100 Euro wert sein werden, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Es ist eine notwendige Information, um Ihre private Altersvorsorge entsprechend aufzubauen und die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Wissenswertes zur staatlichen Rente

Dass sich die Rentenzahlung der Deutschen Rentenversicherung mit abweichender Einkommenssituation noch einmal ändern kann, zeigt die letzte Zahl im Schreiben, die lediglich eine Prognose darstellt. Auch andere Sätze in der Renteninformation weisen darauf hin, dass die Summe der monatlichen Rente nicht fix ist: „Ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen“ und „Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen und gesetzliche Änderungen können sich auf Ihre zu erwartende Rente auswirken“ zeigen eine gewisse Variabilität. Das muss nicht zwangsläufig etwas Negatives sein. Das beste Beispiel hierfür sind beispielsweise Rentenerhöhungen oder die Einführung der Mütterrente, die nachträglich noch ein Plus in der Rentenbilanz vieler Frauen bedeutete.

Wichtig zu wissen ist auch, dass von den bezogenen Rentenbeträgen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden. Unter Umständen kann es auch zu einer Versteuerung der Rentenzahlungen kommen. Aus den genannten Gründen ist es grundsätzlich empfehlenswert, bei der Absicherung für das Alter mehrgleisig zu fahren. Eine private Altersvorsorge ist zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenbezügen eine sinnvolle Ergänzung, um Nullrunden oder Rentenminderungen auszugleichen. Ob Riester-Rente, Rürup-Rente oder eine private Rentenversicherung  – die Möglichkeiten sind umfangreich und vielseitig.

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Quelle: http://www.impuls.com/blog/so-lesen-sie-die-renteninformation/?utm_source=NL_2017_03_impulsNewsletter3&utm_medium=CTA-Renteninformationen&utm_campaign=EMM

 

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